Ich weiß, dass was man für sinnloses Rumfahren rechtlich belangt werden kann, aber ich wage mal zu behaupten, dass Zweckgebundenheit einer Probefahrt im Kundenauftrag nicht so einfach zu widerlegen ist und dementsprechend eine Anzeige spätestens vor Gericht keinen Bestand hätte. In dem Moment hat es mich nur tierisch genervt, im Nachhinein kann ich darüber nur noch lachen.
Wenn es wirklich ein privater Blitzer war, dann hat er garnicht die Befugnis in den fließenden Verkehr auf einer öffentlichen Straße aktiv einzugreifen und schon garnicht sich als Polizist auszugeben. Sollte es ein Polizist gewesen sein, ist er dazu verpflichtet meiner Aufforderung nachzukommen, seine Personalien preiszugeben (Name, Dienstnummer) - das hat er jedoch verweigert.
Sollte also wirklich was kommen, wird der Kunde vermutlich stinkig werden, weil das Kennzeichen das einzige ist, was sie haben, aber letztendlich wird es im Sande verlaufen oder eventuell sogar eher Konsequenzen für ihn, als für mich haben.