Jokes...Witzethreat....

Ich glaube da kann er dir erstmal gar nix, da kein Polizist sondern privater / von der Stadt. Aber klar, mit einem Kundenfahrzeug möchte mann nix riskieren.
 
Ich weiß, dass was man für sinnloses Rumfahren rechtlich belangt werden kann, aber ich wage mal zu behaupten, dass Zweckgebundenheit einer Probefahrt im Kundenauftrag nicht so einfach zu widerlegen ist und dementsprechend eine Anzeige spätestens vor Gericht keinen Bestand hätte. In dem Moment hat es mich nur tierisch genervt, im Nachhinein kann ich darüber nur noch lachen.

Wenn es wirklich ein privater Blitzer war, dann hat er garnicht die Befugnis in den fließenden Verkehr auf einer öffentlichen Straße aktiv einzugreifen und schon garnicht sich als Polizist auszugeben. Sollte es ein Polizist gewesen sein, ist er dazu verpflichtet meiner Aufforderung nachzukommen, seine Personalien preiszugeben (Name, Dienstnummer) - das hat er jedoch verweigert.

Sollte also wirklich was kommen, wird der Kunde vermutlich stinkig werden, weil das Kennzeichen das einzige ist, was sie haben, aber letztendlich wird es im Sande verlaufen oder eventuell sogar eher Konsequenzen für ihn, als für mich haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da die Fahrt berufsbedingt ist, ist es kein "sinnloses" rumfahren, sondern eine Probe- bzw. Testfahrt.

Hatte einen ähnlichen Fall, da ich über einen Radweg fahren muss um an mein Haus zu gelangen, Sondergenehmigung habe ich hierfür. Wollte auch mal ein ganz schlauer mich doof anmachen, erst hielt er mich mit dem Auto an, nach einer Woche war ich mit einem 2rad unterwegs und als er mir dann hinterher schrie ich würde zu schnell fahren(2ter Gang gerollt, Auspuff ist allerdings 10km vorher gerissen und war deswegen laut) bin ich mal dezent laut geworden. Hat sich dann bei Family und Bürgermeister ausgekotzt, allerdings gaben mir alle Recht. Seit dem Ruhe.... :)
 
Es ist Freitagabend, „Schatz, sollen wir uns ein schönes Wochenende machen?“
– „Klar!“
– „Klasse, dann bis Montag!“
:ROFLMAO:
 
Zurück
Oben