Rechtliche Grundlage...

Also seh ich das richtig, dass ich mich erstmal bei der Zulassungsstelle melden soll und denen schildern soll, dass ich nie eine Mägelkarte zu Gesicht bekommen habe?
 
Ich glaube du wirst von eurer Polizei richtig verarscht, die haben wohl solch eine Mängelkarte im nachhinein erstellt.
Wie gesagt sonst hättest keine Post von der Zulassungsstelle bekommen, weil die es von der Polizei haben.
Fahre doch sonst mal zur Rennleitungsdienstelle und sage du möchtest diese Karte, weil du sie nicht bekommen hast.
Entweder Schäden beheben und bescheinigen lassen oder Auto abmelden.
Was anderes geht nicht.
 
Also der Zulasssungsstelle ist das egal, ob du diese Karte je gesehen hast, die wollen halt nur den Wisch sehen, das das Auto wieder ok ist.
 
Ich müsste also zu der Dienststelle, die den Unfall aufgenommen hat? Die ist nämlich im Nachbarlandkreis...
 
Oder du fragst mal bei deiner Dienstelle nach (vielleicht können die anderen ja auch was schicken)
Denke aber an die 10 Tage Frist!
 
Moment, die Frist beginnt für ihn mit dem erhalt der Mängelkarte, vorher ist da nix mit Frist. Genau so. Es muss ja sozusagen erstmal festgestellt werden welche "erheblichen Mängel" denn überhaupt vorliegen die dir das führen des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr verbieten. Und die mußt du dann beheben, das ist dann wie mit dem TÜV, wenn der erloschen ist, mußt das Fahrzeug ja auch wieder vorstellen oder stilllegen. Ist das gleiche in grün.

Und ob Blinker / Scheinwerfer oder Standlicht ist egal... Es ist ein erheblicher Mangel  :exclamation
Und ob du den Wagen vor Dämmerung auf die Einfahrt stellst oder nicht ist dann auch egal. Darum geht es dabei nicht. Der Wagen ist dem Moment nicht mehr versichert. Das heißt sogar wenn er dir (unwahrscheinlicherweise ;) ) geklaut wird und der Dieb damit nen Kind überfährt und es kommt raus das dein Licht schon vorher defekt war und du das gewußt hast, kann dich das reinreißen.

Edit:
und erik, man kann auch mal die "Edit-Funktion" benutzen anstatt immer Doppelposts zu machen ;)
 
aber meines Erachtens ist der Wagen noch verkehrstüchtig. Wegen dem Scheinwerfer sollte es auch keine Probleme geben der Wagen spätestens bei Dämmerung wieder auf dem Hof steht.

So solltest du niemals bei ner Behörde argumentieren, die reissen dir sonst richtig den Allerwertesten auf ;D
Da kommt nur zur Antwort: "und was ist wenn sie in einen Stau kommen, und es nicht vor Einbruch der Dunkelheit nach Hause schaffen???" Ist auch vollkommener Blödsinn, denn die Beleuchtungseinrichtung muss wie die Bremsen ohne wenn und aber einwandfrei funktionieren!

Die einfachste und schnellste Lösung ist: neuen Scheinwerfer rein (muss eh eine neuer rein!) und vom TÜV bestätigen lassen, das die Lenkung intakt ist. Wenn die Spur verstellt ist, ist das vollkommen wurst, aber sie darf nicht beschädigt sein! Den Wisch bringste dann zur Zulasungstelle und jut is.
 
Marcus hat absolut Recht mit allen (gut erklärt :elkwink:)
Und diese Mängel sind haltz auf der Karte und die sind zu beheben.
Nur Zwecks der Lenkung musst du mal die Zulassungsstelle anlaufen, weil dieses "eventuell" nicht heißt es ist beschädigt und es aber auch nicht heißt es ist vollkommen in Ordnung (oder halt bescheinigen lassen)
 
10 Tage nach erhalt des Schreibens oder? Ausgestellt wurde der Brief am 19.5., Poststempel ist vom 20.5. und im Briefkasten hatte ich ihn heute. Mit der 10 Tage Frist hätte ich Zeit bis zum 1.6.. Das ist ein Sonntag, also bis zum 31.5. oder mindestens mal bis zum 30.5.. Im Brief ist allerding der 28.5. als Stichtag vermerkt - das macht mich grad etwas stutzig...
 
10 Tage nach erhalt des Schreibens oder? Ausgestellt wurde der Brief am 19.5., Poststempel ist vom 20.5. und im Briefkasten hatte ich ihn heute. Mit der 10 Tage Frist hätte ich Zeit bis zum 1.6.. Das ist ein Sonntag, also bis zum 31.5. oder mindestens mal bis zum 30.5.. Im Brief ist allerding der 28.5. als Stichtag vermerkt - das macht mich grad etwas stutzig...

Anrufen bei der Zulassungsstelle und um Erklärung bitten. (so würde ich es machen)
 
Gaaanz ruhig   :cool:

Erste Frage: Wer hat den dieses Ding unterschrieben wo die Mängel draufstehen? Das ist entweder ein Polizeidienstrad der den Wagen nach dem Unfall auf der Straße begutachtet hat, oder ein Sachverständiger / Gutachter der das Ding in Werkstatt auf der Hebebühne untersucht hat.

Mutmaßungen eines sesselfurzenden Schmierfinken oder deines Unfallgegners sind völlig uninteressant und für dich außerdem anfechtbar und meistens unhaltbar für den der diese Behauptungen über die Mängel aufstellt.

Auf einer Mängelkarte unterschreibt (da von der Polizei ausgestellt) ein Polizist. Name und Dienstgrad stehen sogar oftmals noch in Druckbuchstaben drauf...

Wenn du diese Mängelkarte mit uUnterschrift drauf hast, dann geht eine Frist los. Meistens 5 Werktage oder so etwas. Wichtig! Sind es Werktage oder Tage? Samstag, Sonntag und Bundesweite Feiertage sind keine Werktage !!!

Und dann weißt du schon wann du den Schaden behoben haben mußt.

Solltest du ein Schreiben von der Polizei haben, setze dich mit denen in Verbindung und Frage die einfach wie in deinem Fall zu verfahren ist. Die werden dir sicher sagen das sich ein gutachter die Sache ansehen muss (wahrscheinlich hast du deswegen von denne keine Mängelkarte bekommen)

Danach gehts weiter...  :elkwink:

Ich stelle grad fest das ich mich irgendwie zu gut mit Mängelkarten auskenne :elkgrin: :elkrolleyes:
 
hi,

ein Tipp, geh zum Rechtsanwalt oder ruf einen an und schildere den Fall, der kann dir direkt sagen, was sache. Es gibt leider immer Menschen, die versuchen wollen einen zu verarschen, nach dem Motto, der wert sich nicht ...


Zur Reperatur, habe schon paar erlebt und bis jetzt hat mir noch keiner vorgeschrieben, in welche Werkstatt oder Prüfer (von der gegnerischen Versicherung) ich nehmen muß (es sei denn man hat so ein Rabatknebelvertrag abgeschlossen :-X ) Das einzige war bei der Volvo-Versicherung, dass sie ihren eigenen Gutachter zur der Werkstatt geschickt haben, wo mein Wagen stand, aber das war mir wurscht...


wünsche Dir aber viel glück, dass es schnell und reibungslos zu deinen gunsten klappt :)
 
Langsam Jungens...
Ich lese hier raus,das er garkeine Mängelkarte bekommen hat...
Woher also Dienstgrad und Name...?

Das erste,was ich machen würde,ist,bei dem anrufen,der oben rechts oder links oder sonstwo im Schreiben mit Name geschrieben steht. Also Sachbearbeiter!
Steht dort ein Aktenzeichen? Muss,wenn es vom Landkreis kommt. Im Regelfall zumindest.

Also MORGEN direkt anrufen und nachfragen,woher das mit der Lenkung kommt. Es hätte den Wagen noch kein Gutachter zu Gesicht bekommen,so wie ich das jetzt auch rausgelesen habe. Woher also dann diese Mutmassung...?

Wenn die dann sagen können,das war so und so,dann kannste immernoch sagen,das Du auf nen Gutachter wartest,den die gegnerische Versicherung stellen wollte und sich bis jetzt nichts getan hat. Und wenn der Wagen auf dem eigenen Grundstück steht,dann können die Dir im Regelfall mal garnichts.

Hast Du ne Rechtsschutz...?! ::)
 
@louis: unterschreib....


wenn der landkreis irgendwas von der polizei bekommen hat, kann man auch freundlichst um die übersendung einer kopie bitten...
sollte etwas in der art einer mängelkarte vorliegen, ist aus dieser dann auch der ausfüllende beamte ersichtlich...

ganz nebenbei sind versicherungstechnische gutachten und polizeiliche gutachten zu unterscheiden...

wenn die polizei eine begutachtung anfordert, dann hat das nix mit der versicherung zu tun, denn dann geht es nicht um den schaden und dessen behebung, bzw wer diesen bezahlt, sondern vielmehr um die teilnahme am strassenvekehr an sich... und da kann man sich den gutachter auch nicht aussuchen...


darf man fragen, WAS überhaupt passiert ist?
 
http://trabbicycle.tr.funpic.de/Unfall/ <- Hier sind nochmal ein paar mehr Bilder. Bisher sind sich die Versicherungen noch nicht einig wer Schuld hat wobei die gegnerische immerhin schonmal geäußert hat, dass sie vorraussichtlich zahlen muss. Zum Unfallhergang anbei eine kleine Skizze. Das rote ist mein Wagen und das blaue das gegnerische, bei der weiß abgetrennten Straße handelt es sich um eine abknickende Vorfahrt. Mein Wagen stand zur Zeit des Aufpralles knapp auf der Stichstraße raus und dann is mir ein Opel der sich auf unerklärliche Weise auf der (von ihm gesehen) Gegenfahrbahn befand vorne in die Seite. Die Fahrerin hat gegenüber der Polizei dann auch zu Protokoll gegeben mich rechtzeitig gesehn zu haben, allerdings wundert es mich dann warum sie erst kurz abbremst und dann wieder Gas gibt anstatt auszuweichen um dann in ein stehendes Fahrzeug zu bretzeln... vllt ein paar Sackratten mit einer Gehirnerschütterung, aber sonst keine Personenschäden.

Achja, der Brief ist definitiv vom Landkreis, besitzt aber kein Aktenzeichen...
 

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ich währ da sehr vorsichtig auf jeden fall mal nen anwalt fragen was der davon hält...

zur reparatur selber kann ich nur sagen dass dich KEINER zwingen kann diese in einer bestimmten werkstatt durchzuführen
ausser deine eigene kasko(wenn du einen entsprechenden vertrag hast). ansonsten steht es dir frei mit dem
geld welches du von der versicherung bekommst zu tun und zu lassen was du willst(also auch nicht reparieren oder selbst reparieren geht theroetisch)...
 
Morgen liegen mal drei Telefonate an:
1. Landkreis, weil wegen was der Scheiß soll und von welcher Dienststelle das kommt + Fristverlängerung (Teile bestellt aber nicht lieferbar)
2. gegn. Versicherung, wenn die meinen Sie müssen zahlen hätte ich gerne einen Leihwagen bis der Fall geklärt ist, es sei denn die schicken einen Gutachter
3. Anwalt, rein zur Beratung...

Man hat ja sonst nichts zu tun...
 
Fakt ist, das Du das Fahrzeug im gegenwärtigen Zustand nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darfst weil die beleuchtungstechnischen Einrichtungen an deinem Fahrzeug nach der StvZo sich nicht in einwandfreien und funktionstüchtigen Zustand befinden. Da diese aber Teil der ABE deines Fahrzeuges sind, ist diese somit erloschen. Da deinem Fahrzeug die ABE fehlt und Du somit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darfst, ist es Aufgabe der Zulassungsstelle sicherzustellen, das Du dich auch daran hälst, und zwar solange bis eine amtlich anerkannte Prüfstelle / Person sichergestellt hat, das die Mängel behoben sind. Damit wäre die Grundlage zur Zwangsstilllegung gegeben...

Gruß Jens
 
So, ich hab heute schonmal mit dem Landkreis telefoniert und anhand der Sachen die ihr hier geschrieben habt schonmal eine Fristverlängerung von einer Woche aushandeln können. Ebenso hab ich in Erfahrung gebracht was der Auslöser dieses Schreibens war, und zwar wäre ich angeblich am 8.5. (den Tag des Unfalls) in eine Polizeikontrolle gekommen, wo eben diese Mägel festgestellt wurden. Nunja, an eben eine solche Kontrolle kann ich mich wiederum nicht erinnern, ebenso wie mein Kumpel, der beim Unfall selbst auf dem Beifahrersitzt sahs und als ich dann nach Hause gefahren bin in Auto seinen Vaters Platz genommen hatte. Die beiden sind die gesammte Strecke bis auf die heimische Einfahrt direkt hinter mir gefahren.
Dann war ich heute auch noch bei der örtlichen Polizeidienststelle und hab denen meine Situation geschildert. Die haben sich, weil ihnen das alles irgendwie nicht geheuer vorkam, das Schreiben vom Landkreis kopiert und eine Kopie der beim Landkreis vorliegenden Mängelkarte angefordert, die vorraussichtlich Montag da sein wir.

Also von hier aus schonmal einen herzlichen Dank an euch alle für eure tätkräftige Beratung :elksmiley:
 
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