Rechtliche Grundlage...

Kroete666

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Hi Leute, hatte vor einer Weile einen kleinen Unfall mit meinem, und nun hatte ich heute einen Brief vom Landkreis. Meine Frage ist nun ob die einen zwingen können sein Auto in einer Werkstatt reparieren zu lassen? Das Problem ist, dass sie eine Frist gesetzt haben bis nächsten Mittwoch, der Gutachter der gegnerischen Versicherung den Schaden noch begutachten muss bevor ich den reparieren lassen kann und der nicht in die Pötte kommt. Ein weiteres Problem ist, dass es die Teile auf dem freien Markt nicht mehr gibt.
Hat jmd eine Idee was man da tun könnte, dass die einem den Wagen nicht stilllegen?
 
ich mein das mal im fernsehen gesehen und gehört zu haben, das einem die gegenerisschen versicherungen schnell vorschreiben wollen, wann und wo man seinen wagen rep. lassen soll. richtig soll aber sein, das man die freie wahl hat, wann und wo.

falls falsch, bitte korrektur.
 
Der Landkreis will dir das vorschreiben? :elkhuh:
Der Astra von meinen Bruder wurde von mir wieder aufgebaut und das hat über einen Monat gedauert.
Steht deiner auf einer öffentlichen Fläche??

Gruß Erik
 
bei der Huk24 gibts da sowas das nennt sich Kasko-Select. Ist aber eig nur für deine eigene Karre bzw Versicherung. Da wählt dann im Schadensfall die Vers. die Werkstatt und dafür bezahlst du 20% weniger Beiträge.
 
Ich kann dazu nur sagen das ich den Gutachter von der gegnerischen Versicherung schon mal nicht akzeptiert hätte. Würde mir immer einen Eigenen suchen (der nicht bei meinem Gegner arbeitet und somit auch darauf aus ist, seinem Arbeitgeber Geld zu sparen).
 
Mein Wagen steht bei mir zuhause vorm Haus. Ist eine eigene Auffahrt. Ab und an bin ich noch damit unterwegs.
Ich habe allerdings das Gefühl, dass die Unfallgegnerin, die recht gut mit dem Polizisten der den Unfall aufgenommen hatte und dem Herren von der Werkstatt, der ihren Wagen dann auch abgeschleppt hat verstanden hat, mich einfach mal auf gut Glück angezeigt weil in dem Schreiben von Schäden die Rede ist die ohne Kenntnis vom Unfall garnicht zu erdenken sind. Der Gutachter wird sich wahrscheinlich eh schon aufregen, dass ich die Beule am gleichen Tag noch so ausgebeult habe, dass man damit noch fahren kann. Den kaputten Scheinwerfer, der interessanter Weise nur beiläufig erwähnt wird ist der Zeit mit Folie geflickt. Angesprochen wird in dem Schreiben die Lenkung die defekt sein soll. Da stellt sich mir allerdings die Frage wie die darauf kommen.

-> http://trabbicycle.tr.funpic.de/Unfall/PICT3202.JPG So sieht der Wagen im Moment aus.

Ok, ich hab das Schreiben nochmal genauer durchdrungen. Der Landkreis verlangt die Vorlage eines "Gutachtens" über die Reparatur und Verkehrstüchtigkeit des Wagens. D.h. ich muss entweder eine anerkannte Werkstatt finden die mir bei einer Reparatur die Verkehrstüchtigkeit bestädtig oder nochmal damit zum TÜV...
 
Ich frage mich immernoch was der "Landkreis" damit zu tun hat, bei uns wird niemand angeschrieben und vom Landkreis aufgefordert, wenn er ein kaputtes Auto hat.
Ich persönlich würde da mal anrufen.
 
Die Werkstatt wählst du aus und da kann dir niemand vorschreiben wo du das machen läßt oder ob du es selber machst. Dem Bild nach brauchst du nur Blinker/Scheinwerfer neu. Was mit deinen Spurstangen etc. ist kann man auf dem Bild logischerweise nicht erkennen, aber dafür ist ja auch der Gutachter da. Höre übrigens auch zum ersten mal das wegen so einem Schaden man Post vom Landkreis bekommt, ist ja lächerlich [smiley=hae.gif] [smiley=crazy.gif]

Der Zustand der Karroserie, insodern nicht verkehrsgefährdend spielt keine Rolle. Ich hab meinen insgesamt nen Jahr lang wieder aufgebaut und repariert... ;) Aber solange mußt du dir ja nicht Zeit lassen.
 
Der Formulierung nach bin ich deswegen Angezeigt worden, bzw interpretiere ich das aus diesen Brief.
Fahrzeug CLP- ...
Mängel: Unfallschaden vorne rechts nicht behoben. Beleucht
Ung evlt Lenkung usw. beschädigt!


Sehr geehrter Herr XXX

nach einer mir vorliegenden Mitteilung wurde die oben genannten Mängel an Ihrem Fahrzeug festgestellt. Ich darf Sie daher bitten, mir unverzüglich einen schriftlichen Nachweis über die Behebung der Mängel vorzulegen.
(...)
Hochachtungsvoll, Ihre Zulassungsbehörde

Irgendwie, alleine die tolle Silbentrennung am Anfang und die Sache mit dem "Ich" und als Adressat "Ihre Zulassungsbehörde" klingt für mich wie ein schlechter Scherz.
 
So hier die Antwort:

Fahre mal zur Zulassungsstelle und kläre das mal ab, du musst dich nach 10 Tagen, nach erhalt des Schreibens melden, damit du keine Mahngebühr von etwas über 40 Euro bekommst :elkshocked:
Generell sollte dir die Werkstatt dann bescheinigen,das die Mängel abgestellt wurden, bzw die Dekra.

Das Schreiben ist eine Routinesache der Zulassungsbehörde (die bekommen einen Mängelschein von der Polizei und schicken solch ein Schreiben dann raus)
Aber wegen der Lenkungssache solltest du auf jeden Fall mal Kontakt mit der Zulassungsstelle aufnehmen, das die sich das genauer anschauen.
Ansonsten ist das Kfz abzumelden und die Sche ist dann vom Tisch.

Meine Quelle: Von einer Freundin von mir die Mutter arbeitet bei unserer Zulassungsbehörde (und die weiss es halt)
Warum das Schreiben nicht bei jedem kommt? Weil die Polizei nicht immer so eine Mängelliste erstellt und sie an die Zulassungsstelle weiterleitet.

Gruß Erik
 
wenn ich das hier so lese, kommt es einem wirklich so, als ob das ein schlechter scherz ist....

irgendwer hat den brief geschieben und den würd ich mal anrufen...

sowas hab ich ja noch nie gehört, dass einem die zulassungsstelle vorschreibt, dass das fahrzeug repariert werden soll...

hast du vielleicht im zusammenhang mit dem unfall eine mängelkarte bekommen?
dann wäre es vielleicht noch vorstellbar, weil dann hätte man ja eine frist von einer woche zur behebung gehabt, aber so....

nachtrag: wie r-folg schon schreibt, die regel ist es nicht, dass man bei einem unfall eine mängelkarte bekommt....vorallem nicht bei einem offensichtlichen bagatellschaden...

du hast ja wirklich gerade mal scheinwerfer und blinker kaputt... scharfe kanten sind auch nicht zu erkennen...
 
scherz hin, scherz her, seit wann ist das so?

ich hab in meiner karriere leider schon einige unfälle durchstehen müssen, auch hab ich schon einige mängelkarten bekommen, aber beides zusammen noch nie, obwohl die fahrzeuge teilweise schwerer beschädigt waren, als der auf dem bild
 
wie gesagt, du bekommst diese Aufforderung nur, wenn die Rennleitung diese Karten weiterschickt.
Man kann dann also froh sein, wenn man KEINE Post bekommt.
 
mooooment....

möchtest du mir jetzt sagen, wenn ich einen zugelassenen unfallwagen auf meiner einfahrt stehen habe und die rennleitung vorbeiläuft, die dann ohne mir eine mitteilung zu machen, mängelkarten verschicken?????

im leben doch nicht....

zumindest nicht OHNE mir eine mitteilung darüber zu hinterlassen....

und genausowenig würde soetwas ablaufen, wenn die rennleitung einen unfall aufnimmt....
 
Generell muss der Unfall von der Polizei aufgenohmen worden sein.
Eine Mängelkarte wird ja auch nicht bei allen Dienststellen erstellt (wieso weiss ich nicht, normal sollte es der Fall sein, sagen wir es so: da hat man nochmal Glück, wenn die es nicht machen), falls doch und diese an die Zulassungsstelle weitergeleitet wird (in meiner Stadt nicht der Fall (habe gerade mit dem Vater von nem Kumpel gesprochen (und der ist Polizist)) bekommst du halt dieses "nette" Schreiben.

Typisch Deutsch halt [smiley=crazy.gif] [smiley=evil.gif]
 
ändert nix an der tatsache, dass du darüber unterrichtet werden musst...

entweder mit dem formular der mängelkarte, oder aber es steht auf der unfallmeldung drauf...

einfach so läuft das nicht...
 
ich hatte bisher noch nicht das Vergnügen mit einen Unfall. Könnte mir aber schon denken, das man was schriftliches bekommen muss.
Kann es halt nur wiedergeben von der Zulassungsstelle aus, und nochmal den Vater von meinen Kumpel anrufen werde ich nicht (der hält mich für [smiley=clubbed.gif] dann)
Wie auch es auch sein mag, er muss halt reagieren!
 
Also sowas wie eine Mängelkarte oder ähnliches hab ich nie gesehn. Der Polizist, der den Unfall aufgenommen hat, hat zu mir an der Unfallstelle noch gesagt, dass ich die Stoßstange wieder hochbinden soll und dann damit weiterfahren kann. Ich hab dann ja sogar noch die Stoßstange mit zwei Schrauben fixiert. Ich weiß ja nicht wie ihr das seht, aber meines Erachtens ist der Wagen noch verkehrstüchtig. Wegen dem Scheinwerfer sollte es auch keine Probleme geben der Wagen spätestens bei Dämmerung wieder auf dem Hof steht.
Zum Thema Blinker und Scheinwerfer kaputt: Das was da fehlt ist das Standlicht. Der Blinker ist in der Stoßstange integriert und vollkommen unversehrt.

Reagieren ist wohl unumgänglich...
 
richtig! Wenn eine Mängelkarte erstellt wird, dann bekommst du die auch. Die können nicht einfach ne Mängelkarte erstellen und die dann weiterschicken und du hast keine Ahnung davon. Deswegen klingt es ja gradezu absurd was die da mit ihm machen. Er weiß von nix und bekommt praktisch schon ne Frist gesetzt ohne das der Schaden begutachtet wurde (seh ich das richtig?) Das kann so ja wohl nicht sein... Natürlich kann die Polizei wegen der Beleuchtungsgeschichte jederzeit ne Mängelkarte ausstellen und ihn dann zwingen das Auto binnen einer gewissen Frist instandzusetzen oder aus dem öffentlichen Straßenverkehr zu entfernen, also abzumelden. In diesem Falle aufgrund defekter Beleuchtung kann der Wagen theoretisch sogar an Ort und Stelle stillgelegt werden. Aber er bekommt auf jeden Fall die Mängelkarte !!!
 
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