Volvo schon abgemeldet, unkomplizierte Probefahrt trotzdem möglich?

heiko34

New member
Hallo ihr Lieben,

wie in der Vorstellung bereits erläutert, sind wir dabei, uns nach einem S80 umzuschauen. Bei unserer Suche sind wir jetzt das eine oder andere mal darauf getroffen, dass die Autos schon abgemeldet sind oder zeitnah abgemeldet werden müssen. Dann bleibt ja eigentlich nur die Möglichkeit eines Kurzzeitkennzeichens, um trotzdem eine Probefahrt durchführen zu können, oder? Und falls mir das erste Auto nicht passt, weil irgendwas damit ist und ich nicht in den 5 Tagen, die das Kennzeichen gültig ist, ein neues Probefahrzeug organisiert kriege, sondern angenommen erst nach 10 Tagen - muss ich dann nochmal ein neues Kennzeichen beantragen? Klingt ja fast so, nach allem was ich bisher so gelesen habe - hat da wer bereits Erfahrungen? Und ist es wirklich so, dass ich bereits die Autopapiere benötige, damit ich das Kurzzeitkennzeichen beantragen kann? Falls ja, dann müsste ja eigentlich der alte Halter jenes Kennzeichen beantragen - er wird mir ja wohl kaum die Papiere aushändigen? Es ist mein erstes Auto, entschuldigt meine etwas aufgeregten und wohl auch unsortierten Fragen, Heiko
 
Die Kennzeichen bekommst du nur mit den gültigen Papieren (gültiger TÜV). Ansonsten brauchst du die roten Händlerkennzeichen. Ich würde nur ein angemeldetes Auto von privat kaufen...alles andere ist zu viel Aufwand und der Verkäufer wird so schon sehen was er davon hat. Eine gewisse Masche des Verkäufers steckt übrigens auch dahinter und diese ist keineswegs positiv.
 
Die Kennzeichen bekommst du nur mit den gültigen Papieren (gültiger TÜV). Ansonsten brauchst du die roten Händlerkennzeichen. Ich würde nur ein angemeldetes Auto von privat kaufen...alles andere ist zu viel Aufwand und der Verkäufer wird so schon sehen was er davon hat. Eine gewisse Masche des Verkäufers steckt übrigens auch dahinter und diese ist keineswegs positiv.

Was meinst du denn mit der keineswegs positiven Masche? Ich dachte, dass es dem Vorbesitzer einfach Kosten spart? Und lass mich raten: Die roten Händlerkennzeichen bekomme ich nicht ohne Händler zu sein? ;-P Aber auch zur Überfahrt vom Norden zu mir runter steht ja noch an ... ich dachte, dann wärs praktisch, wenn ich sowieso schon das Kurzzeitkennzeichen hätte? Habs mir so vorgestellt, dass ich das dann bei Gefallen einfach gleich mitnehmen könnte?


Oder du holst es dir vor Ort, geht auch. Aber letzten Endes ist das kurzzeitkennzeichen fast unbrauchbar geworden.
Ach, kriegt man das gleich mit? Hatte mit einer behördlichen Bearbeitungszeit gerechnet? Was meinst du mit unbrauchbar?

Hatte mal gegooglet und bin auf folgendes bei CosmosDirekt zum Kurzzeitkennzeichen gestoßen: https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/kurzzeitkennzeichen/
Demzufolge ist das Kurzzeitkennzeichen eigentlich genau das was ich mir erhofft hatte ... Das Auto ist bereits abgemeldet, ich kann das Kurzzeitkennzeichen ranmachen (wenn ich es denn beantragt kriege, euren Antworten und auch dem Text zufolge brauche ich ja erst seine Papiere, aber das scheine ich ja dann mit dem Verkäufer zusammen beim Amt kriegen zu können, wenn ich R-Folg richtig verstanden hab?) und wenn die Probefahrt gefällt direkt wieder runter gen Süden mit dem Auto inkl. Kurzzeitkennzeichen fahren.

So war meine Theorie, soweit so gut - es scheint dann doch nicht ganz so einfach zu sein, denn bei euch hört sich das ein wenig anders an, könnt ihr die Bedenken ausführen?

Liebe Grüße und danke, Heiko
 
Das Nummernschild wird direkt auf der zulassungsbehörde ausgestellt, brauchst wie gesagt nur die Papiere und ein TÜV-Gutachten, dann steht auch einer Überführung nichts mehr im wege. Kannst das bei dir machen, durch vorige Besichtigung und Ankauf, sodass du die Papiere schon hast und später das auto holst oder halt auf der Zulassungsbehörde wo das auto steht. spart man sich zumindest das Geld, wenn das Auto doch nicht gefällt.

Es gilt nur 5Tage und ist inzwischen Fahrzeugabhängig!

Hat das Fahrzeug keinen TÜV, darfst du das Fahrzeug nur noch im Landkreis bewegen, wo es zugelassen ist! Also keine Überführungsfahrt mehr und eigentlich nur noch zulässig für die Bewegungsfahrt zum TÜV.

Das Nummernschild kannst NICHT später übernehmen! Hat eine gelbe Markierung mit Datum wie lang es zulässig ist.
 
Praktisch :) TÜV hat das Auto noch, also sollte das schon glatt gehen. Nur kaufen will ich das Auto vor der Probefahrt nicht, also muss ich wohl fragen, ob der Herr mit mir zusammen zur Zulassungsbehörde geht, anders klappts wohl nicht.

Das mit der Fahrzeugabhängigkeit ist in meinem Fall nicht so schlimm, ärgerlich nur, wenn man mehrere abgemeldete Fahrzeuge Probe fahren will. Aber das kommt ja anscheinend nicht so häufig vor.

Das mit den 5 Tagen hatte ich im Infotext gelesen, reicht ja erstmal um es nach Hause zu schaffen, wenn es noch TÜV hat - das würde mir ja erstmal reichen, um mich dann danach um alles weitere zu kümmern :)

Danke für deine Antworten Misanthrop!
 
Denk an die EVB Nummer deiner Versicherung. Für das Kurzzeitkennzeichen verlangen viele Versicherer extreme Kosten für die 5 Tage Versicherung, bei einigen wird es dann verrechnet mit der Neuanmeldung.
 
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