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Gar nichts. Ist in der Typengenehmigung nicht vorgesehen.
Es gibt zwar welche, die irgendwie getrickst eine Anhängerkupplung von normalen S60/V70II eingetragen bekommen, legal ist es wohl nicht. Hauptsächlich wegen dem 4C.
Nee, ging um den R, der hat ne gesonderte Typengenehmigung.
Was mich wundert, in meinem alten Brief stand auch 1600 Kg drin.
Im neuen nichts. Hatte daraufhin mit VCC Kontakt aufgenommen und die haben das so gesagt. Das sie keine Papiere haben, um das eintragen zu lassen...
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