Zulassung von EU-Neuwagen, der hier in Deutschland von privat gekauft wurde

mchlecho

Member
Moin zusammen,

folgende Situation:

Person A kauft in Belgien ein Fahrzeug (samt COC) und führt es nach Deutschland ein (inkl. Zahlung der fälligen Einfuhrumsatzsteuer), holt sich aber nur ein Kurzzeitkennzeichen. Person A verkauft den Wagen dann aus privaten Gründen, bevor er hier in D regulär zugelassen wird und einen Brief Teil 2 bekommt.

Person B kauf den Wagen von Person A in Deutschland von privat zu privat.

Wenn Person B den Wagen jetzt anmelden will, müsste er ja theoretisch den Nachweis über die bereits bezahlte Einfuhrumsatzsteuer erbringen (da dies ja für die Zulassung notwendig ist), doch wie geht das am besten?

Hat jemand von euch schonmal Erfahrungen mit einer solchen Konstellation gemacht?

Beste Grüße,
Matthias
 
Geht es um Privatpersonen oder jur. Personen?
Beim Import von Belgien nach Deutschland (d.h. innerhalb der EU) fällt an sich keine EUSt an (nur bei Drittländern). Du bezahlst als Privatperson die im Lande wo der Kauf getätigt wird geltende USt. mit dem Kaufpreis mit.
Anders als Unternehmen wenn Du eine USt.-ID besitzt, dann kannst die Vorsteuer im Land wo Du den Wagen kaufst abziehen. Wie es jedoch danach steuerlich weiter geht wenn das gekaufte Fahrzeug dann in einem anderen EU-Land an Privat oder ein Unternehmen weiter verkauft werden soll fragst Du aber besser Deinen Steuerberater oder einen Finanzbeamten... ;-)
D.h. Du musst zunächst genau wissen wer das Fahrzeug gekauft (nat./jur. Person) hat und ob im Kaufpreis die im Lande wo der Kauf getätigt wurde geltende Ust. mit entrichtet wurde (Kaufvertrag/Rechnung sollte genügen).

Gruß ... Ingo
 
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