Hallo,
Ich hatte am Mittwoch den Fiat 500 meiner Frau in eine Freie Werkstatt gebracht um den ersten Tüv machen zu lassen.
Als ich das Auto abholen wollte war das Auto noch auf der Hebebühne. Mir ist sofort der eingedrückte Schweller aufgefallen. Offensichtlich wurde beim anheben nicht aufgepasst und der Arm der Hebebühne hat sich in das Blech gedrückt. Als ich allerdings in die Werkstatt kam hatte der Arm der Hebebühne keinen Kontakt zum Blech. es waren ca 5mm Abstand. (Man kann aber genau die Kante des Armes im Blech erkennen). Der Geselle dem ich diesen Schaden zuerst gezeigt hatte, meinte das sie schon da war als er den Wagen angehoben hat. Als wir dann den Meister dazu geholt haben, wurde behauptet das unter dem Lack schon Rost sei und der Schaden schon alt ist. Nach entfernen des gesplittertem Lackes mit dem Fingernagel kam blankes Blech zum Vorschein!
Dann wurde behauptet das der Tüv Gutachter das Auto vorher aufgebockt hatte, Und der Schaden möglicherweise hier entstanden ist.
Der Tüvgutachter behauptet jetzt das, als das Auto bei ihm auf der Bühne war kein Kontakt zwischen Hebebühnenarm und dem Schwellerblech bestand. Ob der Schaden zu diesem Zeitpunkt schon bestanden hat muss ich am Montag direkt beim Tüv Gutachter erfragen.
Die Werkstatt bietet mir an den Schaden zu reparieren. Aber ich habe Angst das es einfach so schnell und billig wie möglich repariert wird.(Mögliche Wertminderung und mögliche Spätfolgen; Rost etc...) Wie sieht es aus wenn ich den Schaden meiner Rechtsschutzversicherung melde? Wie stehen die Chancen das ich recht bekomme? Wer ist in der Beweispflicht? Würdet ihr das Angebot annehmen und es in der Werkstatt reparieren lassen oder lieber den Weg zum Rechtsanwalt?
Ich hatte am Mittwoch den Fiat 500 meiner Frau in eine Freie Werkstatt gebracht um den ersten Tüv machen zu lassen.
Als ich das Auto abholen wollte war das Auto noch auf der Hebebühne. Mir ist sofort der eingedrückte Schweller aufgefallen. Offensichtlich wurde beim anheben nicht aufgepasst und der Arm der Hebebühne hat sich in das Blech gedrückt. Als ich allerdings in die Werkstatt kam hatte der Arm der Hebebühne keinen Kontakt zum Blech. es waren ca 5mm Abstand. (Man kann aber genau die Kante des Armes im Blech erkennen). Der Geselle dem ich diesen Schaden zuerst gezeigt hatte, meinte das sie schon da war als er den Wagen angehoben hat. Als wir dann den Meister dazu geholt haben, wurde behauptet das unter dem Lack schon Rost sei und der Schaden schon alt ist. Nach entfernen des gesplittertem Lackes mit dem Fingernagel kam blankes Blech zum Vorschein!
Dann wurde behauptet das der Tüv Gutachter das Auto vorher aufgebockt hatte, Und der Schaden möglicherweise hier entstanden ist.
Der Tüvgutachter behauptet jetzt das, als das Auto bei ihm auf der Bühne war kein Kontakt zwischen Hebebühnenarm und dem Schwellerblech bestand. Ob der Schaden zu diesem Zeitpunkt schon bestanden hat muss ich am Montag direkt beim Tüv Gutachter erfragen.
Die Werkstatt bietet mir an den Schaden zu reparieren. Aber ich habe Angst das es einfach so schnell und billig wie möglich repariert wird.(Mögliche Wertminderung und mögliche Spätfolgen; Rost etc...) Wie sieht es aus wenn ich den Schaden meiner Rechtsschutzversicherung melde? Wie stehen die Chancen das ich recht bekomme? Wer ist in der Beweispflicht? Würdet ihr das Angebot annehmen und es in der Werkstatt reparieren lassen oder lieber den Weg zum Rechtsanwalt?