Unsere Sekretärin und 2-3 andere Leute haben mich etwas verunsichert...
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wenn ich nach 3 Monaten keinen an mich adressierten Anhörungsbogen bekommen habe, die Angelegenheit verjährt ist.
Sie meint, dass wenn der Bussgeldbescheid/Anhörungsbogen innerhalb der 3 Monate eingeht, verlängert sich die Sache auf 6 Monate.
Es geht um eine Fahrt im Firmenwagen.
Wenn jetzt nach 2 Monaten Post kommt und die Firma antwortet, nicht der GF sei gefahren sondern der andere Herr, braucht ja die erneute Zustellung an den eigentlichen Fahrer (unter Ausreizung der gesetzlichen Fristen) noch mal 2-3 Wochen!
Wenn dieser Brief dann den "richtigen" Fahrer nach kanpp über 3 Monaten erreicht: ist es dann vorbei oder zählen die 6 Monate!?
Klärt mich mal bitte einer auf!
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wenn ich nach 3 Monaten keinen an mich adressierten Anhörungsbogen bekommen habe, die Angelegenheit verjährt ist.
Sie meint, dass wenn der Bussgeldbescheid/Anhörungsbogen innerhalb der 3 Monate eingeht, verlängert sich die Sache auf 6 Monate.
Es geht um eine Fahrt im Firmenwagen.
Wenn jetzt nach 2 Monaten Post kommt und die Firma antwortet, nicht der GF sei gefahren sondern der andere Herr, braucht ja die erneute Zustellung an den eigentlichen Fahrer (unter Ausreizung der gesetzlichen Fristen) noch mal 2-3 Wochen!
Wenn dieser Brief dann den "richtigen" Fahrer nach kanpp über 3 Monaten erreicht: ist es dann vorbei oder zählen die 6 Monate!?
Klärt mich mal bitte einer auf!