Verfolgungsverjährung StVG nach 3 oder 6 Monaten?

dieteile

New member
Unsere Sekretärin und 2-3 andere Leute haben mich etwas verunsichert...
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wenn ich nach 3 Monaten keinen an mich adressierten Anhörungsbogen bekommen habe, die Angelegenheit verjährt ist.

Sie meint, dass wenn der Bussgeldbescheid/Anhörungsbogen innerhalb der 3 Monate eingeht, verlängert sich die Sache auf 6 Monate.
Es geht um eine Fahrt im Firmenwagen.
Wenn jetzt nach 2 Monaten Post kommt und die Firma antwortet, nicht der GF sei gefahren sondern der andere Herr, braucht ja die erneute Zustellung an den eigentlichen Fahrer (unter Ausreizung der gesetzlichen Fristen) noch mal 2-3 Wochen!
Wenn dieser Brief dann den "richtigen" Fahrer nach kanpp über 3 Monaten erreicht: ist es dann vorbei oder zählen die 6 Monate!?

Klärt mich mal bitte einer auf!
 
Okay...
PUNKT 1 und 2 fallen weg.
PUNKT 3 stimmt nicht so ganz, weil der Wagen auf keine GmbH zugelassen ist, sondern auf den GF persönlich. Und somit wurde zwar eine konkrete Person, aber die Falsche bezeichnet.
Bin kein Jurist, aber hört sich schon fast nach Korintenkackerei an.

Ich würd sagen, sieht gut aus mit der Verjährung.
 
Eher nicht - GmbH-Fall laut Verkehrsportal:
"Der Bußgeldbescheid gegen G wurde erlassen, als bereits Verjährung eingetreten war. Die Verjährung wurde gegenüber G nicht durch die Übersendung des Anhörungsbogens an die XY GmbH unterbrochen. Denn in dem Anhörungsbogen ist keine konkrete Person als Betroffener bezeichnet."
Daraus würde folgen: Wenn der Bescheid an den GF persönlich ging, ist eine konkrete (gemeint ist wohl natürliche) Person als Betroffener bezeichnet. Dann beginnt die Verjährungsfrist von 3 Monaten mit Erstellung des Schreibens neu.
 
War da nicht irgendwas neues mit Halterhaftung? Dann würde die Nachricht an den Halter auf jeden Fall die Verjährung unterbrechen.
 
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