Unfallschaden

mo1605

New member
Uns ist ein Audi Fahrer auf unseren Volvo 850 aufgefahren
Hat richtig geknallt .Wir sind heile bis auf prellungen und hws.
Schnief , gepflegt war er und wirklich schön.
Der Gutachter sagte, na ja ,Ist wol ein Wirtschaftlicher tota-
Schaden .Zwischen 600 und 1000 euro mit tüv laut Gutachter
Toll ,davon bekommt meine frau auch keinen mehr .
Gestern kommt das Schreiben vom Anwalt .Dort steht .
Von einem wirtschaftlichen totlalschaden sieht der Gutachter ab . Bitte Ãœberweisen sie den reparaturbetrag
in höhe von 3000 euro plus 548 euro Gutachten sowie 20 euro Pauschale Binnen 2 wochen auf mein Ra Konto.
ich möchte bemerken , es handelt sich um ein 144 ps bj 96 kombi benziner.
Also ich kann ja auch rechnen nach 46 Jahren und weiß was unsere Autos noch noch kosten.
 
Sei doch froh bzw so kann Deine Frau wenigstens
nach Ersatz schauen, denke Du wirst den Wagen nicht
Instand setzen lassen.
Ohne Nachweis der fachgerechten Instandsetzung wird
die MWSt für die angesetzten Rep Kosten nicht an Dich ausgezahlt.
 
Spaltmaß rechte Türe überm Radlauf ist dicht .Träger hinten leichte knicke .Da ist nichts mehr zu machen ohne Richtbank .
 
Bei meiner Frau war es ein Totalschaden
Für den angesetzten Wiederbeschaffungswert abzüglich
des Restwertes des Unfallwagen haben wir
keinen Vergleichbaren Wagen mit gleicher Ausstattung und
selber Laufleistung ( nur 65tkm ) auf dem Markt finden können.
Das ist dann unser Pech plus den Ärger den man hat!!
Deshalb sei froh wenn nach Rep. Kosten erstattet wird.
Mal schauen wie die Gegner Versicherung regulieren wird!?
 
Bei meiner Frau war es ein Totalschaden
Für den angesetzten Wiederbeschaffungswert abzüglich
des Restwertes des Unfallwagen haben wir
keinen Vergleichbaren Wagen mit gleicher Ausstattung und
selber Laufleistung ( nur 65tkm ) auf dem Markt finden können.
Das ist dann unser Pech plus den Ärger den man hat!!
Deshalb sei froh wenn nach Rep. Kosten erstattet wird.
Mal schauen wie die Gegner Versicherung regulieren wird!?

Dann hat der Gutachter aber ganz schön gepfuscht... normalerweise sollte man aus dem geld mindestens was vergleichbares sich kaufen können. Es heißt ja nicht umsonst in den meisten gutachten... das der wert so berücksichtigt wurde das aus restwert und zeitwert auf dem markt mit aktueller marklage ein vergleichbares kfz zu finden wäre.

Zum beispiel bei meinem letzten unfall hat man auch ein wenig höher angesetzt da man auf dem markt nichts direkt vergleichbares finden konnte. Es gab zwar einige v40... die waren aber nicht ansatzweise in dem Zustand wie der unfallwagen.
 
Sollte es möglich sein ein vergleichbares Fzg zu finden, wird gerne unterstellt
Gerade bei etwas selteneren Autos eben in der Praxis
oft nicht so oder nicht zeitnah
Egal hoffen wir das es hier besser läuft
Bei wirtschaftlichen Totalschaden käme jedenfalls deutlich
weniger für den TE raus
 
ich drück dem TE auf jedenfall die Daumen. Aber leider lautet ein weiterer Leitspruch der Gutachter: Wenn die Reparaturkosten den Wert des Auto´s übersteigen handelt es sich in der Regel um einen Wirtschaftlichen Totalschaden... deshalb heißt es ja auch "wirtschaftlicher Totalschaden" da es sich beim besten willen nicht mehr lohnen würde.
 
Der Gutachter rechnet nach Reparatur minus Steuer ab .
lt. Gutachter gibt es kein Vergleichbares Fahrzeug im
Umkreis von 200 km
 
He he .Bekomme ich doch heute post von der Versicherung die mir anbietet ,den Wagen für 650 euro an einen Händler (Restwertbörse )
zu verkaufen . Mein Gutachter hat 250 Euro rest- ermittelt .
Ich verkaufe das Fahrzeug sowieso nicht und werde ihn fahren
bis zum ende tüv.Soviel ich weiß muß die geg. Versicherung in dem fall den Restwert meines Gutachters akzeptieren .
 
So wie ich das jetzt deute, rechnen die nicht nach Reparaturkosten abzügl. MWst ab, ( bis zum Nachweis der Instandsetzung ) , denn Du WILLST ja reparieren und nicht den Schrott verkaufen, egal an welchen Aufkäufer ( inkl. dem von der Geg.-Vers. vorgeschlagenen )!

Das Spiel kenne ich, glaub mir . 1 JAhr hat die Regulierung wegen dem völlig unverschuldeten Unfall meiner Frau gedauert, inkl. Mietwagenkosten Beanstandung ( obwohl genau nach Tarif usw. )
BOAH, was habe ich da graue Haare bekommen!!
 
Hab das Gutachten gestern eingesehen .
Mein Gutachter schreibt 250 Euro restwert .Ist ganz fair mit dem Unfall .JETZT kommt der Gegner mit mit dem schrecken aller Autobesitzer ,die sogenante Restwertbörse.Dort habe ich ein angebot von 500 Euro !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Kein Händler dieser Welt kauft so ein Auto für das geld mit dem Schaden . Aber Restwertbörse ist legitim und rechtens
Und mein Ra sagt ,laut Bundesgh kann sie ein anderes Angebot
einholen .Stand der dinge sind
Wiederbeschaffungswert 1600 minus Restw. 500 bleiben
1100 :mad: Da meine Frau das Auto braucht und es noch 1,2 jahre tüv hat möchte sie es solange fahren .
Wobei ich mir schon die finger wundgetippt habe
um ein vergleichbares fahrzeug für diesen preis mit selbigen Ausstattung zu finden .
 
Steht jetzt irgendwo klar drin, wie der Gegner regulieren will?
Denn Du schreibst erst von Reparaturkostenabrechnung ( da der Gutachter von einem wirtschaftl. Totalschaden absieht ;) )
und nun von 1600 - 500€ Schrottwert laut Börse?

Der Gutachter hat auch nur einen begrenzten Rahmen ( meine ca. 20% über dem Wiederbeschaffungswert ) in dem er trotzdem nach den höheren Instandsetzungskosten abrechnet.

HWS und Prellungen gibt etwas Schmerzensgeld, wichtig ist Arztbescheinung, Krankschreibung etc. zum Nachweis.

Anspruch auf Leihwagen für die Tage der Reparatur / Ausfallentschädigung laut Kfz. Klasse ( WICHTIG hier dem Verleiher klar sagen, dass ein NORMALtarif nur berechnet werden darf, den die Geg. Versicherung nur übernimmt, die setzten bei Schadensfällen gerne mal andere Tarife an, und dann geht der Ärger los )

Drücke die Daumen das Ihr soweit gut aus der Sache kommt, zum Glück sind keine schlimmeren Verletzungen entstanden.
Aber der Ärger und die Zeit für Wiederbeschaffung etc. nervt
 
Der Gutachter wollte auf fiktive abrechnung gehen und nach Reparatur abrechnen .Nur der gegner hat Totalschaden gerechnet . Insgsamt bekomme ich 1600 Euro wiederbeschaffung .Also 1600 minus Restwertbörse 500 bleiben 1100 weil ich den wagen weiterfahre .Ateste muß der Arzt noch ausfüllen und dann wird abgerechnet.Ich hab es ja noch kommen sehen, nur bei meiner Frau kam der Knaller unerwartet
 
Genau das habe ich in meinem ersten Beitrag hier geschrieben....
das Ihr doch froh sein könnt,
sofern nach Rep. Kosten reguliert wird.
Die Reparaturkosten sind aber weit weg vom Wiederbeschaffungswert ( deutl. über 20% ) somit wird dies nicht vom Gegner akzeptiert.

Ist der schlechtere Fall für Euch, leider!
 
Moin.
Die Restwertbörse kann man umgehen.
Nach dem erstellen des Gutachtens das Fahrzeug sofort abmelden und erstmal "offiziell" verkaufen.
Dann kann die gegnerische Versicherung nichts machen.
Jedenfalls war das der Tip meines Gutachters vor Jahren bei einem unverschuldeten Bummms,bei dem ich den Wagen hinterher weiter nutzen wollte.
Klappt bisher prima.
Gruß
 
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