TÃœV-Plakette verwehrt

Wolfgang

New member
Hallo ,
ich war heute mit unseren 440 zur Hauptuntersuchung.

Festgestellte Mängel (413D) Blinker vorn, Glühlampen (teilweise) verblasst, Wirkung beeinträchtigt.  ;D

Damit kann man ja leben,

ABER die TÃœV-Plakette wurde verwehrt und "wird von der Zulassungsstelle angebracht nach Ãœbernahme der Gutachtens Nr. xxxx vom 15.07.2004 in die Fahrzeugpapiere"

Ich habe dieses Gutachten (eingetragene Änderungen: Tieferlegungsfedern & LM-Rad 7x15 ET 35) gemÃ¤ß Â§19Abs. 2 blabla...damals erstellen lassen und seitdem bei den Papieren mitgeführt und noch nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Dem Prüfer sind auch nur die ALU-Felgen aufgefallen,  die haben ja ne ABE, die leider nicht mehr auffindbar war.

Seit dem 01.10.2005 ist es jetzt so, das die HU-Plakette verwehrt wir, wenn vorhandene Gutachten (gemÃ¤ß Â§ 19) nicht in die Fahrzeugpapiere übernommen wurden sind.

Das jetzt mal so zur Info...
vielleicht betrifft es ja auch bald den ein oder anderen.  ;)


Gruß Wolfgang
 
hmmm bei mir hat der händler vergessen die HU eintragen zu lassen in meine SChein...

und ich will keinen scheiß eu schein, und mein FZ Brief bleibt bei mir ...
 
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