Hallo ,
ich war heute mit unseren 440 zur Hauptuntersuchung.
Festgestellte Mängel (413D) Blinker vorn, Glühlampen (teilweise) verblasst, Wirkung beeinträchtigt.  ;D
Damit kann man ja leben,
ABER die TÃœV-Plakette wurde verwehrt und "wird von der Zulassungsstelle angebracht nach Ãœbernahme der Gutachtens Nr. xxxx vom 15.07.2004 in die Fahrzeugpapiere"
Ich habe dieses Gutachten (eingetragene Änderungen: Tieferlegungsfedern & LM-Rad 7x15 ET 35) gemÃ¤ß Â§19Abs. 2 blabla...damals erstellen lassen und seitdem bei den Papieren mitgeführt und noch nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Dem Prüfer sind auch nur die ALU-Felgen aufgefallen,  die haben ja ne ABE, die leider nicht mehr auffindbar war.
Seit dem 01.10.2005 ist es jetzt so, das die HU-Plakette verwehrt wir, wenn vorhandene Gutachten (gemÃ¤ß Â§ 19) nicht in die Fahrzeugpapiere übernommen wurden sind.
Das jetzt mal so zur Info...
vielleicht betrifft es ja auch bald den ein oder anderen. Â
Gruß Wolfgang
ich war heute mit unseren 440 zur Hauptuntersuchung.
Festgestellte Mängel (413D) Blinker vorn, Glühlampen (teilweise) verblasst, Wirkung beeinträchtigt.  ;D
Damit kann man ja leben,
ABER die TÃœV-Plakette wurde verwehrt und "wird von der Zulassungsstelle angebracht nach Ãœbernahme der Gutachtens Nr. xxxx vom 15.07.2004 in die Fahrzeugpapiere"
Ich habe dieses Gutachten (eingetragene Änderungen: Tieferlegungsfedern & LM-Rad 7x15 ET 35) gemÃ¤ß Â§19Abs. 2 blabla...damals erstellen lassen und seitdem bei den Papieren mitgeführt und noch nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Dem Prüfer sind auch nur die ALU-Felgen aufgefallen,  die haben ja ne ABE, die leider nicht mehr auffindbar war.
Seit dem 01.10.2005 ist es jetzt so, das die HU-Plakette verwehrt wir, wenn vorhandene Gutachten (gemÃ¤ß Â§ 19) nicht in die Fahrzeugpapiere übernommen wurden sind.
Das jetzt mal so zur Info...
vielleicht betrifft es ja auch bald den ein oder anderen. Â
Gruß Wolfgang