... habe da folgendes gefunden  ;D
"der nachfolgende Text wurde kopiert, Quelle sie unten!"
Schlauer Autofahren
Seit dem 01.08.2006 gilt die novellierte StVO mit z.T. erheblich verschärften Bussgeldbestimmungen. Allerdings hat der schlaue Autofahrer bei der Auswahl seiner Gesetzesverstöße interessante Wahlmöglichkeiten. Der Gesetzgeber hat eben doch ein Herz für die Straftäterinnen und Straftäter, nicht wahr?
Zum Beispiel:
Wer die notorischen Linksfahr-Schlafmützen bedrängt, muss mit einem Bussgeld von € 250,00, 4 Punkten in Flensburg und 3 Monaten Fahrverbot rechnen.1.
Erste Alternative:
Sie überholen rechts!
Das kostet nämlich nur € 50,00, gibt 3 Punkte in Flensburg, und ein Fahrverbot erst bei mehrmaliger Wiederholung2. Damit wären also € 200,00, 1 Punkt und Fahrverbot gespart!
Zweite Alternative:
Sie überholen auf der Standspur!
Noch Schlauere wechseln rechts auf die Standspur (Achtung bei Fahrstreifenbegrenzung, s. Fußn. 2). Das kostet auch nur € 50,00, gibt 2 Punkte, aber Fahrverbot droht nicht. Somit wären auch hier € 200,00, 2 Punkte und Fahrverbot gespart!
Dritte Alternative:
[glow=yellow,2,300]Sie fahren mit Blaulicht und Martinshorn! (Titel fehlt)[/glow]
Ganz Freche kaufen sich ein Blaulicht und ein Martinshorn und „blasen“ sich einen Fahrstreifen frei.
Blaulichter zum Aufsetzen auf das Armaturenbrett, die schon meist ausreichen (Jedenfalls in der Praxis. Die gesetzliche Wirkung "Strasse freimachen" hat Blaulicht allein aber nicht - so das Urteil des Kammergerichts Berlin 12 U 15/04. ADAJUR-Dokument Nr. 65873; danach handelte ein Polizist, der nur mit Blaulicht einen Unfall verursachte, verkehrswidrig. Er durfte sich nicht auf ein Sonderrecht für Einsatzfahrzeuge berufen, da er das Martinshorn nicht benutzte.), gibt es im Handel für kleines Geld, das Martinshorn ist teurer. Verwenden darf man beides nur, wenn das „Fahrzeug damit ausgerüstet ist“ 3 und es darf nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. 4 Wer jedoch Blaulicht einfach so im Auto deponiert, ohne es eingeschaltet zu werden, verstößt gegen gar nichts!
[glow=yellow,2,300]Der unbefugte Einsatz von Blaulicht und Martinshorn aber kostet nur € 20,00 (!), keinen Punkt, kein Fahrverbot. Die Teile werden zwar beschlagnahmt und eingezogen, aber dafür sind sie auch recht preiswert. Somit wären also € 230,00 gespart, null Punkte und kein Fahrverbot.[/glow]
Das wär´s doch! Oder?
Kleine Anmerkung: Es gibt natürlich Verschärfungen für Wiederholungstäter, für Gefährdung anderer usw. Man sollte sich also schon gut auskennen im Paragraphendschungel – aber Nachdenken lohnt sich offensichtlich immer! Â
Quelle: siehe --> http://www.dr-lipps.de/04_7_recht aktuell_schlauer_autofahren.html
PS: ich schau schon mal bei eBay nach nem
 :elkgrin:
"der nachfolgende Text wurde kopiert, Quelle sie unten!"
Schlauer Autofahren
Seit dem 01.08.2006 gilt die novellierte StVO mit z.T. erheblich verschärften Bussgeldbestimmungen. Allerdings hat der schlaue Autofahrer bei der Auswahl seiner Gesetzesverstöße interessante Wahlmöglichkeiten. Der Gesetzgeber hat eben doch ein Herz für die Straftäterinnen und Straftäter, nicht wahr?
Zum Beispiel:
Wer die notorischen Linksfahr-Schlafmützen bedrängt, muss mit einem Bussgeld von € 250,00, 4 Punkten in Flensburg und 3 Monaten Fahrverbot rechnen.1.
Erste Alternative:
Sie überholen rechts!
Das kostet nämlich nur € 50,00, gibt 3 Punkte in Flensburg, und ein Fahrverbot erst bei mehrmaliger Wiederholung2. Damit wären also € 200,00, 1 Punkt und Fahrverbot gespart!
Zweite Alternative:
Sie überholen auf der Standspur!
Noch Schlauere wechseln rechts auf die Standspur (Achtung bei Fahrstreifenbegrenzung, s. Fußn. 2). Das kostet auch nur € 50,00, gibt 2 Punkte, aber Fahrverbot droht nicht. Somit wären auch hier € 200,00, 2 Punkte und Fahrverbot gespart!
Dritte Alternative:
[glow=yellow,2,300]Sie fahren mit Blaulicht und Martinshorn! (Titel fehlt)[/glow]
Ganz Freche kaufen sich ein Blaulicht und ein Martinshorn und „blasen“ sich einen Fahrstreifen frei.
Blaulichter zum Aufsetzen auf das Armaturenbrett, die schon meist ausreichen (Jedenfalls in der Praxis. Die gesetzliche Wirkung "Strasse freimachen" hat Blaulicht allein aber nicht - so das Urteil des Kammergerichts Berlin 12 U 15/04. ADAJUR-Dokument Nr. 65873; danach handelte ein Polizist, der nur mit Blaulicht einen Unfall verursachte, verkehrswidrig. Er durfte sich nicht auf ein Sonderrecht für Einsatzfahrzeuge berufen, da er das Martinshorn nicht benutzte.), gibt es im Handel für kleines Geld, das Martinshorn ist teurer. Verwenden darf man beides nur, wenn das „Fahrzeug damit ausgerüstet ist“ 3 und es darf nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. 4 Wer jedoch Blaulicht einfach so im Auto deponiert, ohne es eingeschaltet zu werden, verstößt gegen gar nichts!
[glow=yellow,2,300]Der unbefugte Einsatz von Blaulicht und Martinshorn aber kostet nur € 20,00 (!), keinen Punkt, kein Fahrverbot. Die Teile werden zwar beschlagnahmt und eingezogen, aber dafür sind sie auch recht preiswert. Somit wären also € 230,00 gespart, null Punkte und kein Fahrverbot.[/glow]
Das wär´s doch! Oder?
Kleine Anmerkung: Es gibt natürlich Verschärfungen für Wiederholungstäter, für Gefährdung anderer usw. Man sollte sich also schon gut auskennen im Paragraphendschungel – aber Nachdenken lohnt sich offensichtlich immer! Â
Quelle: siehe --> http://www.dr-lipps.de/04_7_recht aktuell_schlauer_autofahren.html
PS: ich schau schon mal bei eBay nach nem