Scheiwerferleisten V40

Jens_V40

New member
Hi!
Ich würde gerne wissen,ob ich für den bösen Blick eine ABE brauche, und wenn,wo kann ich die bekommen? :-/ Die Leisten habe ich nämlich gebraucht und ohne ABE gekauft. :'(

Danke schon mal im vorraus.

Grüß Jens. :elkgrin:
 
Grüßie.

In der Regel sind solche Teile nicht Eintragungspflichtig, aber Du mußt die ABE, die beim Kauf normalerweise dabei ist, im Fahrzeug mitführen. Wenn Du den Hersteller kennst, würde ich dort mal anfragen, ob die Dir zumindest eine Kopie schicken können.
Wenn der Hersteller MS-Design ist, kann Dir sicher hier aus dem Forum wer eine Kopie faxen, da dies die gängigste ist und von einigen hier am Fahrzeug verbaut ist.

Gruß Peter
 
Hi,

also bei meinen MS-Design (MR-Sweden) Scheinwerferleisten war ein Gutachten dabei. Also nix mit ABE, die Dinger müssen abgenommen und eingetragen werden!!!

Was stellt ihr Euch denn immer so an wegen Eintragungen und ABE und so weiter? Ich lasse prinzipiell immer alles eintragen, hab sogar meine Scheibentönungsfolie eingetragen.

Ist doch alles kein Problem.
Einbauen/Montieren, die Papiere einpacken, zum TÜV fahren, eintragen lassen, wenns zeitlich mal paßt mit KFZ-Brief zur KFZ-Meldestelle, Eintragungen vornehmen lassen, neuen KFZ-Schein (meistens mit Anhang) bekommen und fertig.

Da muß ich bei einer Polizeikontrolle nicht alle ABE´s zusammensuchen etc.

Kürzlich ist meine Freundin mit meinem T4 nachts nach der Disco in eine Kontrolle reingeraten. Sie gab den Schein raus und der Bulle sagte: "Das lese ich mir jetzt aber nicht alles durch - gute Weiterfahrt" - Geil, oder?

Also immer alles schön eintragen lassen


Ciao
Marko

PS: Jens, gern kann ich Dir mein TÜV-Gutachten für eine Eintragung der SWB zuschicken, sofern Deine von MS-Design sind. Gib einfach kurz Bescheid.
 
Grüßie Marko.

Also bei meinen SWL von MS-Design war eine ABE für den Volvo V40 dabei und ein Aufkleber, den ich im Motorraum an der Motorhaube anbringen mußte. Die Teile sind "NICHT EINTRAGUNGSPFLICHTIG" sofern ich das ABE dabei habe!!!
Eintragen laß ich die Teile übrigens erst wenn ein paar Sachen zusammengekommen sind, vor allem dann, wenn was dabei ist was nur ein Gutachten und keine ABE hat. Ich fahr doch nicht extra wegen jedem einzelnen Teil gleich zum TÜV, vor allem nicht wenn ich es gar nicht muß. Die 2 bis 3 Zettel haben bei mir im Handschuhfach Platz, bis Sie eingetragen werden.
Davon Rate ich hier auch sicher keinem irgendwie ab und ich stell mich deswegen sicher in keinster Weise irgendwie an.

Gruß Peter
 
Hi Peter,

daß ging nicht gegen Dich. Klar fahre ich nicht wegen jeder ABE zum TÜV, ich lasse auch bißchen was zusammenkommen, logisch.

So, ich habe gerade mal nachgesehen: Aber bei meinen SWB war keine ABE, sondern ein sog. Prüfbericht dabei. Mit ABE ist dafür der MS-Design-Frontspoiler. Was ist denn nun der Unterschied zwischen einer ABE und einem Prüfbericht? Ist der Prüfbericht mehr eine ABE oder mehr ein Gutachten?


Ciao
Marko
 
@ Marko:
Soweit ich weiss, gilt:
ABE = Allgemeine Betriebs-Erlaubnis, d.h. Du kannst ein Teil an jedes Fahrzeug anbauen, das in dieser ABE genannt ist.
Ein Prüfbericht entspricht mehr einem Gutachten, d.h. Du musst (mit diesem Prüfbericht) eine TÜV-Abnahme machen.
Gruss,
Jörg
 
Marko, die Antwort meinerseits sollte natürlich auch nicht die Gemüter anheizen. :elkwink:

Im Paragraphenwald sieht man natürlich meistens den Wald vor lauter Bäumen nicht. Der wichtigste Satz in einem Gutachten, wenn Du Dir eine Eintragung sparen kannst ist:

Durch den Anbau ... am Fahrzeug erlischt nach §19(2) StVZO die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht, da BLA, BLA, BLA,...

Dies ist eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für darin aufgelistete Fahrzeuge, sofern gewisse Vorschriften die vorgegeben sind eingehalten werden (Gutachten nach §19).
Es gibt auch Teile die eine allgemeine ABE besitzen, d.h. Du brauchst eigentlich nicht mal den Schrieb mit Dir rumzuschleppen.
Fragwürdiger wird es natürlich schon, wenn Du Teile anbringst die ein Gutachten nach §21 der StVZO haben. Da erlischt nämlich Deine Betriebserlaubnis in den meisten Fällen (steht oft sogar drin) und Du mußt in jeden Fall zum TÜV.
Übrigens ist auch das eintragen lassen von genehmigten Teilen nach §19 kein Fehler, man muß es halt nicht sofort machen.
Der ultimativ schlechteste Fall der eintreten kann ist, das Du nur ein Festigkeitsgutachten (Felgen) oder ein Splittergutachten (Karosserieteile), oder ähnliches hast. Dann brauchst Du nämlich vorher (zumindest bei uns) einen Ziviltechniker und der kostet richtig Geld (so um die € 300,- Minimum).
Sollte aber das beiliegende Gutachten keine genauen Auskünfte geben, was aber eher unwahrscheinlich ist, ob man die Teile am Auto ohne Eintragung verwenden darf -> NACHFRAGEN BEIM TÜV

Gruß Peter

PS.: Ich hab übrigens die SWL ab MJ2001, vielleicht liegt es daran.

Ach ja bevor ich es vergesse, ein Prüfbericht muß immer vorhanden sein, ist entweder der ABE oder dem Gutachten beigefügt, oder es ist irgendwo der Vermerk, daß die Teile vorgeführt werden müssen (wie bei §21 nach StVZO). Steht nur drin welche Teile wie und wo getestet wurden,...und vieles mehr.
 
Hallo zusammen,
hat jemand schonmal darüber nachgedacht sich vielleicht aus GFK selbst nen bösen Blick zu bauen. Wenn man das einigermassen gut macht und da eine ABE von originalen SWB sich zu besorgt und die Nummer dort anbringt, dürfte die Polizei doch eigentlich nix bemerken, oder?

MfG
André
 
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