Im Bezug auf eine aktuelle Situation hat das Quirinverfassungsgericht entschieden, und folgendes Gesetz erlassen:
§ 1, Abs 1 VLG: Wer Volvo fährt, fährt aus Überzeugung Volvo!
§ 1, Abs 2 VLG: Volvos werden demnach, wenn nicht zwingend notwendig, nicht  verkauft !!
§ 1, Abs 3 VLG: Der Besitzer eines Volvos hat deswegen alle ihm zumutbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Verkauf zu vermeiden !
§ 1, Abs 4 VLG: Echte Volvofahrer handeln von haus aus nach Abs 3 !
Im Präzedenzfall wurde folgendes Urteil gesprochen:
Der Volvofahrer Quirin hat seinen V40T4 nicht zu verkaufen!
Anmerkung: VLG steht für Volvo-Liebhaber-Gesetzt.
        Weitere Paragraphen dürfen zugefügt werden...
§ 1, Abs 1 VLG: Wer Volvo fährt, fährt aus Überzeugung Volvo!
§ 1, Abs 2 VLG: Volvos werden demnach, wenn nicht zwingend notwendig, nicht  verkauft !!
§ 1, Abs 3 VLG: Der Besitzer eines Volvos hat deswegen alle ihm zumutbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Verkauf zu vermeiden !
§ 1, Abs 4 VLG: Echte Volvofahrer handeln von haus aus nach Abs 3 !
Im Präzedenzfall wurde folgendes Urteil gesprochen:
Der Volvofahrer Quirin hat seinen V40T4 nicht zu verkaufen!
Anmerkung: VLG steht für Volvo-Liebhaber-Gesetzt.
        Weitere Paragraphen dürfen zugefügt werden...