Airbag Kontrolle?

S40_Kiel

New member
Moin Moin,
ich habe letztens bei meinem S40 Phase I den Aufkleber in der Tür für die Airbag Kontrolle gesehen. Und da steht, dass die Airbags 2009 kontrolliert werden sollen.
Nun meine Frage:

Ist das zwingend notwendig oder nur Geldmacherei von Volvo? Wenn man es machen muss, was kostet das ca.??
Ist das auch TÃœV-relevant?

MfG
Dennis
 
Alle Fahrzeuge haben damals ein "Verfallsdatum" an die Airbags bekommen, weil die Hersteller ja nicht wußten, wie es mit den Dingern weitergeht. Habe das auch vor Jahren mit der Werkstatt und dem TÜV Prüfer abgeklärt - kurz und knapp: vergiss es!  :elksmiley:
Die werden weder geprüft, noch ausgetauscht.

Kommt aus einem S/V/C 70 Thread aber gilt wohl auch für die 40er denke ich
 
Hallo Alle,  :elkcheesy:
Ich habe auch diese Aufkleber, habe mich auch schon gefragt ab ich es überprüfen muss.
Wenn die Nichts zu sagen bedeuten, darf man die Aufkleber entfernen? oder nicht? :elkrolleyes:
 
also ist das nicht gerade beachtenswert?! :)

brauche mir da also keine sorge mehr machen. könnte der Aufkleber dann weg?
MfG
 
aufkleber kannste getrost abknibbeln ist für nüsse. solange die kontrollleuchte im armaturenbrett aus ist ists álles ok.
 
also ist das nicht gerade beachtenswert?! :)

brauche mir da also keine sorge mehr machen. könnte der Aufkleber dann weg?
MfG

Ja,der Aufkleber kann weg ! du brauchst dir keine Sorgen machen !


habe selber vor kurzem bei meinem V40,das Problem gehabt,dass meine Airbagleuchte,leuchtete und
dann ist aber das Problem das alle Airbags nicht mehr funktionieren (sobald eben die Airbag leuchte aufleuchtet)
deswegen hab ich das Thema mit meinem :) auch gehabt.

d.h.,wenn mit dem Airbag mal was nicht stimmt,macht sich das normalerweise bemerkbar :elkwink:

(bei mir wurde der Fehler dann ausgelesen und Instandgesetzt)

Gruss Andy
 
d.h.,wenn mit dem Airbag mal was nicht stimmt,macht sich das normalerweise bemerkbar  :elkwink:

Das ist schlichtweg falsch.

Es wird nur der Widerstand der Zündpille gemessen. Solange dieser Widerstand stimmt, macht sich ein Fehler NICHT bemerkbar.

Die 10-Jahresfrist gibt es nur deshalb, um bei gealterten Airbags etwaige Schadensansprüche nicht an die Hersteller richten zu können. Einen Airbag wirklich zerstörungsfrei testen ist nämlich techn. nicht machbar.

Falls jemand Diskussionsbedarf hat..ich habe in der Airbagentwicklung gearbeitet.
 
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