klexorelch
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LPG VIALLE
Hallo Elchfreunde ! :elkgrin: :elkgrin:
Habe auch eine LPG Anlage ! Habe das Auto vor einem Jahr aus Italien importiert. (Familiengeschenk). Habe nur Probleme mit dem Deutschen TÜV.Gasanlage nicht abgenommen.Begründung vom Prüfer:"Für alle Bauteile Nachweis ECE 67.01
Nachweis über Abgasverhalten nach Richtlinie 70/220 i.d. Fass 94/12 für Volvo V40 + Monatgeanleitung " Was sollte ich machen erstmal um das Auto überhaupt auf mich zulassen zu können LPG Tank ausgebaut, nochmal hingefahren alles O.K! TÜV abgenommen Neue Papiere bekommen!
So jetzt bin ich total von den Benzinpreisen angenervt.
Habe bei Vialle in Holland angefragt. Antwort : Neuer Tank nach EC 01 Norm muss her , so ca 1000- 1500 Euro für alles incl. Abnahme ! Sin die eigentlich alle wahnsinnig !???
Jeder erzählt mir etwas anderes !!!
Das Auto war doch vorher mit der LPG- Anlage in Europa zugelassen ! Nach § 132 des Europäischen Einigungsvertrages muss einmal in einem Staate der Gemeinschaft zugelassenes Fahrzeug auch in jedem andrem Staat genau so zugelassen werden, wie es in dem vorherigen Statt zugelassen war. ODER ??????
Wer weiß Rat ??? :elkhuh: :elkhuh: :elkhuh:
BITTE HELFEN !!!!!
Hallo Elchfreunde ! :elkgrin: :elkgrin:
Habe auch eine LPG Anlage ! Habe das Auto vor einem Jahr aus Italien importiert. (Familiengeschenk). Habe nur Probleme mit dem Deutschen TÜV.Gasanlage nicht abgenommen.Begründung vom Prüfer:"Für alle Bauteile Nachweis ECE 67.01
Nachweis über Abgasverhalten nach Richtlinie 70/220 i.d. Fass 94/12 für Volvo V40 + Monatgeanleitung " Was sollte ich machen erstmal um das Auto überhaupt auf mich zulassen zu können LPG Tank ausgebaut, nochmal hingefahren alles O.K! TÜV abgenommen Neue Papiere bekommen!
So jetzt bin ich total von den Benzinpreisen angenervt.
Habe bei Vialle in Holland angefragt. Antwort : Neuer Tank nach EC 01 Norm muss her , so ca 1000- 1500 Euro für alles incl. Abnahme ! Sin die eigentlich alle wahnsinnig !???
Jeder erzählt mir etwas anderes !!!
Das Auto war doch vorher mit der LPG- Anlage in Europa zugelassen ! Nach § 132 des Europäischen Einigungsvertrages muss einmal in einem Staate der Gemeinschaft zugelassenes Fahrzeug auch in jedem andrem Staat genau so zugelassen werden, wie es in dem vorherigen Statt zugelassen war. ODER ??????
Wer weiß Rat ??? :elkhuh: :elkhuh: :elkhuh:
BITTE HELFEN !!!!!