Muss ich meine "neuen" Felgen eintragen

Roman_V70R

New member
:elkhuh:

Hallo Elchliebhaber,

ich hab mir auf meinem 97'er V70R die 17" BBS Alufelgen vom C70 montiert. Die alten "R" Felgen sind 7x17", die BBS Felge ist 7,5x17". Der Reifen ist jeweils serie in 205/45 17". Muss ich die Felgen eintragen lassen, nur weil es jetzt 7,5 statt 7 sind ? Die Einpresstiefe ist auch die selbe ...
Jemand eine Ahnung ? :elkhuh:
 
Re: Muss ich meine "neuen" Felgen eintra

Hi.

Klar must Du die Eintragen lassen.
Ob Du das aber wirklich machst, ist Deine Sache, da der Unterschied ja selbst beim TÜV kaum auffällt. Aber es sollte doch auch gar kein Problem sein, eben zum TÜV zu fahren.
 
Re: Muss ich meine "neuen" Felgen eintra

Meinst du wirklich :elkhuh:
Die Felgenmaße sind ja nichtmal im Schein / Brief erwähnt. Das müsste doch eigentlich passen, wenn die eingetragenen Reifen gefahren werden, oder nicht ?
:elkhuh:
 
Re: Muss ich meine "neuen" Felgen eintra

wenn sie nicht mal im schein brief drinstehen mußt du sie eintragen lassen da sonst unter umständen(launischer polizist)die betriebserlaubnis erlischt,bzw deine versicherung bei einem unfall dumme fragen stellen könnte.

zur eigenen sicherheit würde ich zum tüv fahren und sie eintragen lassen,weil spätestens beim nächsten tüv termin dem prüfer auffällt das die felge und reifen nicht zum schein passt.und dann kann es heißen keine tüv -plakette.
 
Re: Muss ich meine "neuen" Felgen eintra

Ich will mich ja nicht davor drücken, eintragen ist ja wirklich kein problem. Ich verstehe nur nicht so ganz wieso.

Die serienmäßigen 7x17" Comet Felgen sind ja auch nicht eingetragen, nur die Reifengröße von 205/45/17" welche ich ja fahre.

Was spielt das für eine Rolle, wenn ich jetzt 7,5x17" Propus Originalfelgen drauf habe, wenn die anderen nicht mal erwähnt sind ????? Man hätte vermutlich die Felgen ab Werk auch schon ordern können, dann währen die wahrscheinlich auch nicht eingetragen ...

Hilfe !!
 
Re: Muss ich meine "neuen" Felgen eintra

Es stehen aber in der regel KBA(Kraftfahrtbundesamt-)Nummern drin...falls diese nicht drin stehen,dann würd ich einfach mal zum Tüv fahren und nachfragen,weil man normalerweise eine Veränderung der Rad/Reifenkombinationen vermerken muss....
Alternativ kannst Du aber auch zum Volvomann fahren und den nach einer ABE fragen,die hat jede Felge von Volvo,für das jeweilige Modell,heisst wenn die Felge auf nem C70 verbaut war und es die auch für nen V70 gibt,dann bräuchtest Du nur eine Kopie jener welcher...
Greetz Louis
 
Re: Muss ich meine "neuen" Felgen eintra

Hi!



Ja, eintragen solltest Du die Felgen schon, denn am V 70 wurden auch teilweise andere Größen im Bereich Räder/Reifen benutzt als beim C 70.

Normalerweise hast Du im Schein auch einige Felgengrößen eingetragen.Wenn Die nicht exakt mit der verwendeten Felge übereinstimmen, bekommst Du beim TÜV Schwierigkeiten.

Ich denke mal nicht, das ein Polizist ein so seriöses Auto wie einen Volvo in seine Einzelteile zerlegen wird.

Das überlassen wir dann doch eher der geplagten Golf GTI u. Dreier-BMW Fraktion....! ;D ;D

Also, fahr zum Schwedendealer,lass Dir das Gutachten ausdrucken und geh damit zum TÃœVi.

Dann kannst Du und wir wieder ruhigen Gewissens schlafen gehen......!

Guts Nächtle!



Martin
 
Re: Muss ich meine "neuen" Felgen eintra

In der Regel sind Räder (Felgen) nicht eintragungspflichtig, da meistens eine ABE mitgeliefert wird. Die Felgen alleine wohlgemerkt. Dei Reifen bzw. die Kombination aus Reifen und Felge ist eintragunspflichtig sofern sie noch nicht eingetragen ist. Die original Volvofelge hat eine ABE. Da du die Serienbereifung weiterverwendest, dürfte es keine Probleme geben. Wenn in der ABE der Felge die Kombination mit den Serienreifen steht. Also, bei Volvo die ABE der Felge anfordern und reischauen ob die Kombi drinsteht. Wenn nicht, eintragen lassen. (Ich würde es aber nicht machen ;)).
 
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