Änderung der Bedingungen für Kurzzeitkennzeichen.

benzstation

New member
Kurzkennzeichen an strengere Regeln geknüpft

Kurzkennzeichen: Ab 2015 gelten strengere Auflagen Zur Großansicht
DPA

Kurzkennzeichen: Ab 2015 gelten strengere Auflagen
Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU). Ab 1. April 2015 ist damit Schluss. Einzige Ausnahme: Der Wagen fährt direkt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder einem angrenzenden Bezirk.

Das Bundesverkehrsministerium will mit der neuen Regelung den Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen unterbinden und begründet die Änderung außerdem mit mehr Schutz für andere Verkehrsteilnehmer: "Fahrzeuge, die nicht verkehrssicher sind, gehören nicht auf die Straße", so ein Ministeriumssprecher auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Solche Autos könnten jederzeit mit einem Transporter überführt werden.


Da hätt ich doch gern mal Meinungen zu.
Danke und Gruß
 
[quote author=benzstation link=topic=25320.msg272859#msg272859 date=1419962545]

Das Bundesverkehrsministerium will mit der neuen Regelung den Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen unterbinden und begründet die Änderung außerdem mit mehr Schutz für andere Verkehrsteilnehmer: "Fahrzeuge, die nicht verkehrssicher sind, gehören nicht auf die Straße", so ein Ministeriumssprecher auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Solche Autos könnten jederzeit mit einem Transporter überführt werden.

[/quote]

Überführungskennzeichen sind bisher schon an einige Bedingungen geknüpft, die wie in deinem Zitat ausgeführt, oft umgangen werden.
Die einzigen, die die Änderung der Regelung wirklich betrifft, sind Besitzer von irgendwelchen Bastelbuden, deren Fahzeuge auf legalem Wege niemals auf die Strasse kommen würden.
Meiner Meinung nach können die Halter mit solchen meist "Showfahrzeugen" wirklich einen Trailer benutzen, um ihr Fahrzeug zu transportieren.

Ottonormalmensch, der ein Kurzzeitkennzeichen benötigt, um sein (unter Umständen) nicht Verkehrssicheres Fahrzeug, welches er irgendwo in Deutschland gebraucht gekauft hat, nach Hause zu bringen, den betrifft das nicht (sofern er in seinem Wohnortbezirk das Kurzzeitkennzeichen beantragt hat).


My2Cent
 
Habe vor einem Jahr einen V70 mit dem Kurzzeitkennzeichen aus Holland überführt. Wenn der Wagen jetzt noch keinen TÜV hat, was wohl die Regel ist, kann man den Wagen mit der neuen Regel nicht mehr abholen. Das ginge selbst dann nicht wenn der Wagen neu ist. Für fortschrittlich halte ich die neue Regelung nicht.
LG Ralph
und........ Guten Rutsch ins neue Jahr :elkcheesy:
 
Zurück
Oben