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Kurzkennzeichen an strengere Regeln geknüpft
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DPA
Kurzkennzeichen: Ab 2015 gelten strengere Auflagen
Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU). Ab 1. April 2015 ist damit Schluss. Einzige Ausnahme: Der Wagen fährt direkt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder einem angrenzenden Bezirk.
Das Bundesverkehrsministerium will mit der neuen Regelung den Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen unterbinden und begründet die Änderung außerdem mit mehr Schutz für andere Verkehrsteilnehmer: "Fahrzeuge, die nicht verkehrssicher sind, gehören nicht auf die Straße", so ein Ministeriumssprecher auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Solche Autos könnten jederzeit mit einem Transporter überführt werden.
Da hätt ich doch gern mal Meinungen zu.
Danke und Gruß
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Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU). Ab 1. April 2015 ist damit Schluss. Einzige Ausnahme: Der Wagen fährt direkt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder einem angrenzenden Bezirk.
Das Bundesverkehrsministerium will mit der neuen Regelung den Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen unterbinden und begründet die Änderung außerdem mit mehr Schutz für andere Verkehrsteilnehmer: "Fahrzeuge, die nicht verkehrssicher sind, gehören nicht auf die Straße", so ein Ministeriumssprecher auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Solche Autos könnten jederzeit mit einem Transporter überführt werden.
Da hätt ich doch gern mal Meinungen zu.
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