Gebühren wenn Auto registriert ist aber in DE nicht fährt

jamesjesse

New member
Hallo liebe Volvogemeinde,

total off topic, aber ich hoffe jemand kann mich über die Verhätnisse in Deutschland aufklären.

- Fahrzeug ist in Deutschland angemeldet und soll so bleiben, würde aber im Ausland betrieben werden.
- TÜV - Zahlt mann automatisch Bußgeld wenn abgelaufen, oder nur wenn und falls der Wagen auf deutscher Straße bewegt und von der Polizei angehalten würde?
- Haftplichtversicherung - Muss mann zwigend zahlen wenn Wagen angemeldet ist? Wenn nicht bezahlt, Versicherung verlängert, gibt es automatisch Bußgeld/Straffen?
- Steuer - nicht sicher ob ich richtig verstanden habe, aber jeder der ein Fahrzeug angemeldet hat, zahlt in DE jährlich Steur dafür? Gibt es Ausnahmen - z.B. wenn mann den Auslandsaufenthalt des Fahrzeugs nachweist?

Vielen Dank für jegliche nützlige Infos!

MfG
 
Tach,
hier mein Halbwissen dazu:
TÜV - Mir ist es hier noch nicht unter gekommen, das eine Behörde sich gemeldet hat um einen darauf hinzuweisen, das die Hauptuntersuchung des KFz fällig ist. Ich kann dir auch nicht sagen wie es im Ausland ist, ob da die Polizei drauf achtet... Jedenfalls, werden hierzulande ab 2 Monaten Überzug der Hauptuntersuchung noch zusätzliche Gebühren erhoben, bzw. bekommst du einen Strafzettel von Polizei oder Ordnungsamt, je nach dem wer davon es mitbekommt.
Haftpflichtversicherung - Ja, die muss gezahlt werden. Wenn festgestellt wird das du inlands ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs bist, kann das auch eine Geldbuße nach sich ziehen. Wenn du nur im Ausland unterwegs bist, ist das meiner Meinung nach dann dein Bier. Jedoch gilt auch hier zu bedenken, das wenn kein Versicherungsschutz besteht, wird dir normalerweise dein KFZ stillgelegt, also zwangsweise abgemeldet. Vielleicht reicht die EU dann doch so weit, das dir dann auch im Ausland das Auto stillgelegt wird. Du musst ja auch eine Meldeadresse angeben, wenn du ein Auto anmelden willst.
Steuer - Muss jeder zahlen, bis auf als Elektroauto gebaute Elektroautos. Wenn man einen Verbrenner umbaut, muss man trotzdem Steuern zahlen :elk mad: Wenn der deutsche Staat bei einer Sache keinen Spaß versteht, dann wenn du ihn um seine Steuern bescheissen willst :D
 
Danke für die Infos Christoph, das hilft schon bisl weiter sich zu orienteren.

Noch eine Frage: Kann mann in DE ein Fahrzeug kurzzeitig abmelden, wenn mann es nicht gerade benutzt (z.B. im Winter)? Zahlt mann dafür eine Gebühr? Kann der Wagen auf der öffentlichen Straße parken oder werden Kennzeichen abgegeben und muss auf Privatgründstück stehen? Kann mann Hapftplicht und Steuer zurück beantragen, für die dauer der Abmeldung?

Generell ist der Plan, falls nicht kurzeitig abgemeldet wird, sondern im Ausland benutzt wird, das TÜV und Haftplicht in Ausland gemacht/bezahlt würde, für die Länge des Aufenthahlts. Also falls die EU so weit reicht, hoffe alles wäre i.O.
- Der TÜV für das jeweilige Land ist soweit ich weiß nicht gültig in einen anderen Land. Zumindest wo der Wagen fahren würde. Die Polizei kann nur beurteilen (am Auslandsfahrzzeug) ob offensichtlige Mängel vorliegen - scharfe Kanten, zerbrochenes Glas, usw. Für abgelaufenen TÜV können sie Bußgeld nicht bei normaler Straßenkontrolle einfordern. Bei uns kriegst du aber Bußgeld per Post, falls TÜV abläuft, und niemanden interresiert ob du nicht fährst, im Ausland bist, oder Wagen mit Unfall in Werkstatt steht. Also zumindest scheint dieser Punkt Positiv abgehackt zu sein.
- Mit Haftplicht habe ich größte Sorge was möglich ist oder nicht und denke auch wenn EU, wird Sie nicht interresieren dass in anderen Land versichert wird. Versicherungen haben sich noch nicht zurückgemeldet also stehe ich auf trockenen.
- Steuer, das verstehe ich, bescheissen wollen wir auch nicht. Das Gegenteil, da sich Fahrzeug im Ausland bewegen würde, wäre es für Inhaber beschiss die Steuer zahlen zu müssen.
 
Du kannst ein Auto kurzzeitig abmelden.Dafür wird eine Abmeldegebühr fällig . In der regel so10-15€ einmalig. Wenn Du für das ganze Jahr Steuern bezahlt hast bekommst du die zuviel bezahlte Steuer zurück. Angenommen du hast im Januar das Auto angemeldet. Dann ist die Steuer spätestens Mitte Februar fällig(in der Regel wird 6 Wochen nach anmeldung abgebucht)Steuern werden immmer für das volle Jahr fällig. Wenn du jetzt im April dein Auto wieder abmeldest bekommst du die Steuern von dem Abmeldetag an bis zur nächsten Fälligkeit anteilmässig zurück. Also zahlst du nur von Januar bis April. Der Rest wird erstattet. Bei der Versicherung verhält es sich ähnlich. Gibt ja verschiedene Möglichkeiten den Versicherungsbetrag zu zahlen. Monatlich ,Viertel und halbjährlich sowie Jährlich. Die Monatliche Variante ist die teuerste,aufs Jahr gerechnet. Wenn du dein Auto abmeldest wird automatisch der Versicherungsvertrag gekündigt und du bekommst anteilig dein Geld zurück. Man kann es auch mit dem neuen Vertrag verrechnen lassen.
So ,jetzt zum Abstellen. Ein abgemeldetetes,also nicht zugelassenes Fahrzeug(Kennzeichen sollten dran sein) darf maximal 10 Tage im öffentlichen Verkehrsraum parken(zumindest hier in meinem Landkreis) das ist aber überall anders. Da sollte man die Gemeinde Fragen. Am besten ist es aber das Fahrzeug in einem verschlossenen Grundstück oder Garage zu parken . Dann gibts keinen Ärger. Ich hab es aber auch schon erlebt das Polizisten einfach das Grundstück betreten haben und einen Straf bzw Mängelzettel ans Auto gemacht haben weil der Tüv abgelaufen war. Nur dürfen die das eigentlich nicht wenn das Grundstück umzäunt und das Tor zu ist. Die haben mächtig Ärger bekommen.Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige wegen Hausfriedensbruch etc .
 
Das abmelden ist also auch nicht ohne... Garage oder Abstellplatz auf Grundstück gibt es leider nicht. Am meisten stört mich das Auto jetzt 3-4 Monate kaum benutzt wurde und sich schon ein Nager im Motorraum breit gemacht hat.
Werde noch weiter den Auslandsaufenthalt erforschen, da würde der Wagen auch seinen Dienst wieder verrichten.

Danke euch so weit. Werde mich freuen über weitere Ratschläge.
 
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